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FULDA / HALLE Rechtsfall in Sachsen-Anhalt

Polizist arbeitete in Südhessen - Innenminister Beuth (CDU) erklärt den Fall

11.01.19 - "Das Polizeipräsidium Osthessen hat damit nichts zu tun", sagt Pressesprecher Martin Schäfer im Zusammenhang mit verschiedenen Medienberichten am Freitag, nach denen ein Polizist aus Osthessen polizeiinterne Daten an eine gewaltbereitbereite Neonazigruppe weitergegeben haben soll. Der Zusammenhang mit der Region wird also von offizieller Stelle dementiert.

Das Polizeipräsidum Osthessen in Fulda. Foto: Hendrik Urbin

Es geht um einen Prozess gegen Martina H. und Carsten M.. Sie stehen in Halle (Saale) vor Gericht, da sie Menschen gejagt und mit Steinen sowie Flaschen beworfen haben sollen. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) will nach eigenen Angaben in dem entsprechenden Bericht ( SZ-Artikel ) erfahren haben, dass gegen einen Polizisten aus Osthessen ermittelt werde. Offenbar scheint der Beamte zumindest nichts mit der Polizei in Osthessen zu tun zu haben.

Martin Schäfer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Osthessen.

Auch das Landeskriminalamt (LKA) bestätigte gegenüber OSTHESSEN|NEWS, dass der betroffenen Polizist nichts mit der Region Osthessen zu tun habe. Die Ermittlungen laufen, sobald mehr Details bekannt sind, wird das LKA diese bekanntgeben. Nach Informationen der Bild-Zeitung habe der Mann zwar seine Ausbildung bei der Landespolizei in Hessen gemacht, versieht seinen Dienst jedoch schon seit einiger Zeit in Niedersachsen.

Innenminister Peter Beuth nimmt Stellung

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) Archivbild: Hendrik Urbin

Am Freitagmittag äußerte sich Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) wie folgt: "In Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen, die sich gegen zwei Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Aryans“ richten, wurde am 22. September 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen einen damals nicht mehr im Dienst der hessischen Polizei stehenden Polizeivollzugsbeamten wegen des Verdachts des Geheimnisverrats eingeleitet. Dem Tatverdächtigen wurde vorgeworfen, Abfragen in polizeilichen Datenbanken getätigt zu haben, die nicht in dienstlichem Zusammenhang standen.

Die Überprüfung bezog sich in einem Fall auf eine Person, die der rechtsextremistischen Szene angehört. Den hessischen Sicherheitsbehörden liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass der betroffene Polizeivollzugsbeamte dabei aus einer rechtsextremistischen Motivation gehandelt hatte. Die Auswertung eines Chat-Protokolls zwischen dem Tatverdächtigen und einer weiteren Person lässt darauf schließen, dass der Polizeivollzugsbeamte diese Person vor der rechtsextremistischen Person warnen wollte. Der betroffene Polizeibeamte wurde auf eigenen Wunsch bereits im April 2017 in ein anderes Bundesland versetzt. Einen Antrag auf die Versetzung hatte er bereits im Mai 2016 gestellt. Da der Tatverdächtige zum Zeitpunkt, als er die Datenabfragen getätigt hatte, Angehöriger des Polizeipräsidium Südhessen war, ist die ermittlungsführende Behörde hinsichtlich des Verdachts des Geheimnisverrats die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang wurden vom Polizeipräsidium Südhessen geführt und im März 2018 an die Staatsanwaltschaft abgegeben.Aufgrund der Versetzung konnte von der hessischen Polizei kein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet werden.

Die neue Dienststelle wurde aber umfassend über das laufende Strafverfahren informiert. Der hessischen Polizei liegen keinerlei Hinweise vor, dass der Polizeivollzugsbeamte in irgendeiner Verbindung zu den suspendierten sechs Polizisten steht, gegen die das Hessische Landeskriminalamt wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) Strafgesetzbuch ermittelt. Aus den Ermittlungen gegen den Polizisten ergaben sich bisher keine Anhaltspunkte nach einer rechtsextremen Gesinnung", schreibt der Minister abschließend in der Pressemitteilung. (Hans-Hubertus Braune) +++


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