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- Symbolbild: Pixabay

FULDA Landkreis Fulda hebt Verfügung auf

Wasserentnahme in Fließgewässern nicht mehr verboten

16.01.19 - Der Landkreis Fulda, der als zuständige untere Wasserbehörde am 3. August 2018 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Entnahme von Beregnungswasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) erlassen hatte, hebt dieses Verbot mit sofortiger Wirkung auf.

Seit dem vergangenen Sommer waren die Pegelstände der Oberflächengewässer wegen der anhaltenden Trockenheit  stark gesunken. Nach den Niederschlägen der letzten Wochen haben sich die Wasserstände in den Gewässern wieder erholt und auf ein Normalmass eingestellt. Daher  ist die Aufrechterhaltung eines generellen Entnahmeverbotes aus wasserwirtschaftlicher und wasserökologischer Sicht nicht länger erforderlich.

Der Fachdienst Wasser und Bodenschutz des Landkreises Fulda hatte die Pegel und die Durchflussmengen und -prognosen kontinuierlich beobachtet. Eine erste Entspannung brachten die Niederschläge im Monat Dezember, nachdem der Regenmonat November ohne nennenswerte Niederschläge geblieben war. „Eine echte Stabilisierung bei den Durchflussmengen trat daher erst nach den Niederschlägen im Januar ein“, erklärt Fachdienstleiter Karl-Ludwig Paul.

Für eine flächendeckende und nachhaltige Entspannung der Grundwasserstände werden in den nächsten Wochen weitere größere Niederschlagsmengen benötigt. (pm) +++


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