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Dauerthema: Straßensanierungen udn deren Kosten - Archivfoto: Stefanie Harth

HAUNECK Entschlossenheit über Parteigrenzen

20 Bürgermeister übergeben Resolution: Abschaffung der Straßenbeiträge

16.01.19 - Über alle Parteigrenzen hinweg haben die Verwaltungschefs der 20 Städte und Gemeinden des Landkreises Hersfeld-Rotenburg auf ihrer Bürgermeisterkreisversammlung im Bürgerhaus von Hauneck-Unterhaun eine Resolution verfasst und an die fünf Landtagsabgeordneten der Wahlkreise 10 und 11 übergeben.

Die Bürgermeister aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg überreichten am Mittwoch ...Foto: Gerhard Manns

Darin wird die bedingungslose Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert - und das bekamen Lena Arnold (CDU), Torsten Warnecke (SPD), Karina Fissmann (SPD), Kaya Kinkel (Bündnis 90/die Grünen) und Gerhard Schenk (AfD) schriftlich mit auf den Weg zur nächsten Landtagssitzung.

Entschlossenheit über Parteigrenzen hinweg demonstriert

Die Bürgermeister zeigten sich alle sehr entschlossen und machten deutlich, dass die vom hessischen Landtag mit der Mehrheit von Schwarz-Grün vor der Landtagswahl durchgeboxte "Kann Bestimmung" so nicht bestehen bleiben könne. Deswegen drückten einige Bürgermeister ihren Unmut aus und meinten: "Wir fühlen uns von der Hessischen Landesregierung regelrecht veralbert", denn die "Kann Bestimmung" sei eine Mogelpackung. Das müsse geändert werden, und das Land Hessen müsse sich an den Ausbaubeiträgen beteiligen, weil gerade finanzschwache Kommunen finanzielle Unterstützung durch das Land brauchen würden.

Schon seit einiger Zeit herrscht wegen der Ungewissheit zu diesem Thema große Unruhe bei den Bürgern, und deswegen appellieren die Verwaltungschefs an die Abgeordneten, sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzusetzen, damit wieder Ruhe in den Kommunen einkehrt.

Kirchheims Bürgermeister Manfred Koch bezeichnete die Hessische Landesregierung als "Brandstifter" bei diesem Thema, weil die wieder die Regelung auf die Kommunen abwälze. SPD-MDL Torsten Warnecke sagte, seine Fraktion werde den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zügig wieder in den Landtag einbringen und darauf dringen, dass alle Kommunen gleich behandelt werden. Der Sprecher der Bürgermeister, Haunecks Bürgermeister Harald Preßmann, ist gespannt auf die Reaktion der Landesregierung und für ihn sei die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Thema Nummer eins, "die 'Kann Bestimmung' muss weg".

Archivbilder (3): O|N

Nachfolgend die Resolution im Wortlaut:

"Investitionen in verkehrliche Infrastruktur können dauerhaft nicht allein aus kommunalen Haushalten gestemmt werden, folglich ist eine grundsätzliche und für alle Kommunen gleiche Regelung erforderlich. Die Bürgermeisterkreisversammlung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordert daher die aktuelle und künftige Landesregierung auf, Regelungen zugunsten einer einheitlichen Praxis in Hessen verbindlich und zügig zu treffen, klare Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten oder Finanzmittel aus originären Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.

Zahlreiche Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg erheben seit vielen Jahrzehnten einmalige Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümern. Dabei galt in Hessen bis zum Jahre 2012 eine Kann-Regelung. Gesetzliche Grundlage war der § 11 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes. Das Gesetz wurde dann von der damaligen CDU/FDP-Regierungskoalition geändert und eine Soll-Regelung sowie die "Wiederkehrende Beiträge" mit Wirkung zum 01.01.2013 eingeführt (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 21.11.2012 -GVBl. S. 436). Mit diesem Gesetz und dem grundsätzlichen Mangel der meisten Städte und Gemeinden an Finanzierungsmitteln ist es dazu gekommen, dass immer mehr Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erhoben und entsprechende Satzungen eingeführt haben. Dazu beigetragen haben auch die Kommunalaufsicht des Landes Hessen, die die Städte und Gemeinden bei Haushaltsdefiziten dazu gezwungen haben, Straßenbeitragssatzungen einzuführen.

Diese Situation und immer mehr Berichte, dass Straßenausbaubeiträge in vielen konkreten Einzelfällen zu ruinösen Zahlungen von Grundstückseigentümern führen, haben vielerorts öffentliche Bürgerproteste entstehen lassen und die sich auch in der Gründung von zahlreichen Bürgerinitiativen äußerten. Das Verständnis für die Erhebung von Straßenbeiträgen sinkt zunehmend. Durch die generelle Zunahme des Verkehrs in den letzten Jahren steigt der Unwille von Grundstückseigentümern, Straßen, die von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden und inzwischen schadhaft geworden sind, unter Berücksichtigung privater Eigenmittel zu sanieren.

Am 28. Mai 2018 wurde aufgrund von Druck aus der Bevölkerung das Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen in Hessen beschlossen. Es ändert die Rahmenbedingungen der Erhebung von Straßenbeiträgen und eröffnet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit des gänzlichen Verzichts auf Straßenbeiträge. Die bisherige Soll-Regelung, die alle Städte und Gemeinden, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, verpflichtet, Straßenbeiträge zu erheben, wird wieder zu einer Kann-Regelung. In § 11 KAG wird das Wort "sollen" durch das Wort "können" ersetzt. Der Rechtszustand wie vor 2013 wird wiederhergestellt. Auf Straßenausbaubeiträge darf auch dann von der Gemeinde verzichtet werden, wenn der Haushalt der Gemeinde defizitär ist. Die Änderung betrifft § 93 Abs. 2 HGO: Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach § 11 und 11a KAG ausgenommen. Allerdings besteht die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 4 HGO weiter fort.

Die Ratenzahlungsmöglichkeit wird von 5 auf 20 Jahre erhöht. Unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wird oder nicht, sind die Straßenbeiträge innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Grundlage ist § 11 Abs. 12 und Nr. 13 KAG. Der Nachweis eines berechtigten Interesses für die Ratenzahlung ist nicht mehr erforderlich. Jeder der es beantragt hat einen Anspruch hierauf, ohne dass er seine finanziellen Verhältnisse offenlegen muss. Der Zinssatz für die Verzinsung der gestundeten Beträge wird von 3 % auf 1% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB herabgesetzt. Die Verzinsungsregelung bedeutet in der Praxis: Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt seit 1.7.2018 bei -0,88%. 1% über Basiszinssatz ergibt eine Verzinsung von 0,12% pro Jahr.

Damit werden gerade die finanziell schwächer gestellten Gemeinden zusätzlich unter Druck gesetzt. Selbst bei kleinsten Beträgen werden die Kommunen nun schon als „Bank“ missbraucht, was zu einer deutlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwands und zu finanziellen Mehrbelastungen durch Fremdfinanzierung führt. Als Resultat schaffen nun einige Kommunen die Straßenbeiträge ab, so dass die Ungleichbehandlung unter hessischen Kommunen und ggfs. die Abhängigkeit der notwendigen Investitionen von der jeweiligen Wirtschaftslage immer stärker in den Vordergrund tritt.Diese Regelungen halten wir für eine Benachteiligung der weniger finanzstarken Gemeinden, die weiterhin auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen sein werden.

Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Damit werden die ohnehin schon ungleichen Verhältnisse im Land Hessen weiter verschärft. Unter dem Aspekt der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Hessen ist eine einheitliche landesweite Regelung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge notwendig und eine sinnvolle Finanzierung der Straßenerneuerung von Ortstraßen auf den Weg zu bringen.Die Bürgermeister der Bürgermeisterkreisversammlung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordern daher die Landesregierung auf, den Bürgerfrieden durch klare Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und finanzielle Unterstützung der hessischen Kommunen aus originären Landesmitteln wiederherzustellen. In Frage kommt zum Beispiel ein Sondertopf - wie in Bayern -  mit über 100 - 150 Mio. EUR Mittelvolumen für alle hessischen Kommunen." (pm / Gerhard Manns) +++


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