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Die Flaggen wurden in Schlüchtern kopfüber gehisst - Foto: Pixabay, Grafik O|N

SCHLÜCHTERN / FRANKFURT/M. "Kein Straftatbestand"

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen die vier "Flaggen"-Polizisten ein

21.03.19 - Die verkehrt herum aufgehängten Flaggen vor der Polizeistation in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) haben keine juristischen Folgen. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main hat die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Das Portal hessenschau.de hatte zuerst darüber berichtet.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erfüllt das Aufhängen der Fahnen kopfüber auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass dies am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus erfolgte, keinen Straftatbestand", wird die Staatsanwaltschaft zitiert.

Es wurde gegen vier Polizeibeamte ermittelt, die vom Polizeipräsidium auf andere Dienststellen versetzt wurden. Sie sollen am Morgen des 27. Januar dieses Jahres die Flaggen rund zwei Stunden verkehrt herum auf Halbmast aufgehangen haben.

Der Tatbestand des Verunglimpfens des Staates und seiner Symbole sei laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht erfüllt. "Verunglimpfen bedeutet einen nach Form, Inhalt, Begleitumständen oder Beweggrund massiven Ehrangriff", schreibt die Behörde. "Die Strafvorschrift verbietet nicht, ablehnende und scharfe Kritik am Staat zu formulieren und sich dabei auch Geschmacklosigkeiten zu bedienen."

Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen die vier Polizisten seien noch nicht abgeschlossen. Die Beamten hätten berichtet, dass es vermehrt Straftaten gegen die Polizeistation und Fahrzeuge ereignet hätten. (hhb) +++


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