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Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Fulda - Fotos: Jonas Wenzel

FULDA / BAD HERSFELD Was wurde gechattet?

Ehemaliger Betriebsrats-Chef Marco B. klagt gegen Klinikum Hersfeld

27.03.19 - Vor dem Arbeitsgericht in Fulda ist am Dienstagvormittag ein Gütetermin zwischen dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Klinikums Bad Hersfeld, Marco B., und dessen ehemaligem Arbeitgeber, dem Klinikum Hersfeld, gescheitert. Der Richter am Arbeitsgericht, Wolfram Dylla, leitete die Verhandlung. Zu diesem Prozess kam es, weil der Betriebsratsvorsitzende Mitte Februar fristlos vom Klinikum Bad Hersfeld entlassen wurde.

"Besonders schwerwiegend und dann auch noch gegenüber einer Auszubildenden", so bezeichnete der Anwalt des Klinikums Bad Hersfeld die Vorwürfe gegen Marco B. Die Mitarbeiterin des Klinikums habe in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsrat gestanden. Herr B. hat, so die Meinung des Klinikums, mit einer Auszubildenden gechattet, was "frei von jeglicher beruflichen Tätigkeit" sei. Bis tief in die Nacht hinein sollen sich die junge Auszubildende und Marco B. ausgetauscht haben. Über den genauen Chatverlauf ist nichts bekannt - die Öffentlichkeit wurde hierfür von der Verhandlung ausgeschlossen. Unklar ist auch, ob Verlustängste der jungen Mitarbeiterin bezüglich der beruflichen Tätigkeit in den Chatverlauf mit einfließen oder nicht. Gegenüber Marco B. habe sie gesagt, dass sie keinen weiteren näheren Kontakt haben möchte. Sie wolle diesen Kontakt lediglich auf der beruflichen Ebene führen. Marco B. habe sie dann aufgefordert, den Chat und seine Nummer zu löschen. Im Raum stehe die sexuelle Belästigung der Auszubildenden.

Richter Wolfram Dylla

Das Klinikum habe daraufhin versucht, ein Gespräch mit Herrn B. zu führen, allerdings ohne Erfolg. Eine Kommission tagte hierfür am 14.02., wo Herr B. auch angehört wurde. "Die Gründe und die Verhaltensweisen des Herrn B. sind für das Klinikum nicht tragbar. Somit bedarf es der fristlosen Kündigung", so der Anwalt des Klinikums. Vor dem Arbeitsgericht konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. In einem Kammertermin vor zwei weiteren ehrenamtlichen Richtern im Sommer wird nun zu klären sein, was genau Gegenstand der Gespräche war. Ein Urteil ist daher völlig offen und muss im Termin vor dem Kammergericht geklärt werden. Dann werden auch die konkreten Sachverhalte vorzutragen sein, die im Februar stattgefunden haben. Ungewöhnlich ist, dass hinsichtlich einer angebenen sexuellen Belästigung kein Strafantrag gestellt wurde - es geht lediglich um die fristlose Kündigung. (Tobias Stübing) +++

Das Arbeits- und Sozialgericht in Fulda Archivfoto O|N


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