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Die Angeklagte und ihr Verteidiger Hans-J. Hauschild - Fotos: Yannik Overberg

FULDA Gutachter als befangen abgelehnt

Verfahren gegen 39-Jährige nach Säbelattacke auf Polizistin ausgesetzt

06.05.22 - Ein Prozess, der am Donnerstag vor dem Landgericht Fulda starten sollte, ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden, weil die Verteidigung den psychiatrischen Gutachter als befangen abgelehnt hat. Das Gericht folgte dieser Argumentation und wird jetzt einen neuen Sachverständigen beauftragen. Die Staatsanwaltschaft hatte der zur Tatzeit 39-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 09.02.2021 in Künzell-Dietershausen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, einen anderen Menschen zu töten. Sie soll unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung, konkret einer bipolaren affektiven Störung stehend, in der Nacht und am Morgen des Tattages in der Wohnung ihrer ehemaligen Lebensgefährtin randaliert haben, weshalb die Polizei verständigt wurde.

Als sich eine Beamtin der Angeklagten näherte, habe diese mit einem Säbel mit 79 cm langer Klinge eine wuchtige Bewegung in Richtung des Kopfes der Beamtin ausgeführt und dabei deren tödliche Verletzung billigend in Kauf genommen. "Ich hack dir den Kopf ab", soll sie dabei geschrien haben. Der Hieb habe die Polizistin nur deshalb verfehlt, weil sie ihren Kopf in letzter Sekunde habe zurückziehen und flüchten können. Durch die geschlossene Tür habe die 39-Jährige die Beamten aufgefordert, sie zu erschießen. Als sie gehindert werden sollte, aus dem Fenster zu flüchten, habe sie mit dem inzwischen zerbrochenen Säbel auf den Beamten eingeschlagen, bis sie schließlich durch den zweimaligen Einsatz eines Tasers überwältigt und festgenommen werden konnte.

Der Vorsitzende Richter Josef Richter setzte den Prozess aus

Staatsanwältin Miriam Hagemann

Verteidiger Hans-J. Hauschild stellte zu Beginn der Verhandlung einen ausführlich begründeten Antrag, den psychiatrischen Sachverständigen als befangen abzulehnen. Seine Mandantin widerspreche dessen Gutachten, das auf Grundlage einer Exploration im März 2021 erstellt wurde, und widerrufe alle dort gemachte Aussagen. Der Grund: die 39-Jährige sei nicht über ihre Rechte, vor allem das zu schweigen, belehrt worden. Auch sei ihr kein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt worden. "Ihre Rechte waren Ihnen offensichtlich egal", warf der Verteidiger dem Gutachter vor. Wegen dieser eklatanten Versäumnisse lehne seine Mandantin ihn als befangen ab.

Rechtsanwalt Hauschild führte noch aus, dass sich die Angeklagte in einer manischen Phase ihrer psychischen Grunderkrankung befunden und zusätzlich unter Schlafentzug gelitten habe. Die Tatsache, dass sie trotz zweimaligen Einsatzes eines Tasers weiter heftige Widerstand geleistet habe, sei nur dadurch zu erklären, dass sie sich massiv bedroht gefühlt und subjektiv in Todesangst befunden habe.

Richter Josef Richter verkündete nach einer Beratungspause den Beschluss des Gerichtes. Der Prozess wird ausgesetzt und ein neuer Gutachter beauftragt. Die Tatsache, dass die Angeklagte neun Wochen lang unverteidigt gewesen und nicht über ihr Recht zu schweigen belehrt worden sei, mache ihre Besorgnis, dass der Gutachter befangen sei, nachvollziehbar und verständlich, auch wenn dieser nicht zu der Belehrung verpflichtet sei. Wegen dieser Verfahrensmängel werde der Prozess mit einem neuen Sachverständigen fortgesetzt. (Carla Ihle-Becker)+++


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