Archiv
Der neue Tariflohn für Pflege- und Betreuungskräfte macht den Beruf für Menschen interessanter, die sich bisher – aufgrund einer besseren Bezahlung – eher in anderen Bereichen umgesehen oder dort gearbeitet haben. - Symbolfotos: O|N/Carina Jirsch

FULDA Anstieg der Eigenleistung von Bewohnern

Ab September: Tariflohn für Pflege- und Betreuungskräfte

14.05.22 - Eine gute Nachricht für die zahlreichen Menschen in Deutschland, die als Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen arbeiten und dort eine wichtige Arbeit leisten. Denn mit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, spätestens ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung mindestens in Höhe von Tarif zu zahlen. Das macht diese Berufe nun auch für Menschen interessanter, die sich bisher – aufgrund einer besseren Bezahlung – eher in anderen Bereichen umgesehen oder dort gearbeitet haben.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden und mit der Pflegeversicherung abrechnen können, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen, d.h. auf Basis von Tarifverträgen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, erklärt, dass Tarifverträge künftig die Leitplanken für eine angemessene Entlohnung in der Altenpflege sind. "Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang."

Im Hinblick auf die Umsetzung der Bestimmung im GVWG hat der GKV-Spitzenverband als zentraler Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland Richtlinien erlassen. Sie legen fest, wie Pflegeeinrichtungen die ab dem 1. September 2022 geltenden Zulassungsvoraussetzungen bei der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften erfüllen können. Sie sind damit ein wesentlicher Pfeiler für das Ziel der Bundesregierung einer angemessenen Bezahlung in der Pflege. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben hierfür die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Einrichtungen der Langzeitpflege am 27. Januar 2022 genehmigt.

Was bedeutet das für die Einrichtungen der Pflege in Deutschland?

Um die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten:

§ selbst einen Tarifvertrag abschließen,

§ mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen oder

§ mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, sieht in der zukünftigen Bezahlung nach Tarif eine deutliche Einkommensverbesserung für viele Pflege- und Betreuungskräfte. Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, weist darauf hin, dass, wer gute Pflege will, auch gute Löhne zahlen muss. Neben einer besseren Bezahlung sieht er aber auch in intelligenten Schichtsysteme in allen Pflegeheimen sowie in einer hohen Ausbildungsquote weitere wichtige Stellschrauben, "mit denen die Pflegeeinrichtungen selbst aktiv etwas gegen den Pflegekräftemangel unternehmen können."

Im nächsten Schritt haben die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht erstellt, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können.

Bis zum 30. April 2022 mussten die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden.

Anstieg der Eigenleistung von Bewohnern und Angehörigen

Der Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen e.V. (bad) weist darauf hin, dass höhere Löhne in der Pflegebranche zwangsläufig zu gestiegenen Kosten für die Pflegesachleistungen insgesamt führen. Das wirke sich auf die pflegebedürftigen Menschen unmittelbar aus. Wenn bei steigenden Vergütungen in der Pflege nicht gleichzeitig auch die Sachleistungs-Budgets angepasst würden, entstehe für die Betroffenen eine Versorgungslücke. Die Folge ist, den Eigenanteil von Betroffenen (Bewohnern und deren Angehörigen) anzupassen. Das bedeutet, dass ein Anstieg unvermeidlich ist.

Finanzielle Entlastung bei Langzeitpflege im Pflegeheim

Pflegebedürftige in einem Pflegeheim bekommen eine entsprechende finanzielle Unterstützung – abhängig vom Pflegegrad (vgl. § 43c SGB XI: Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege). Mit dem GVWG gibt es aber seit 2022 einen weiteren Zuschlag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten ab Beginn der vollstationären Versorgung einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils. Dieser Zuschlag erhöht sich bei längerem Aufenthalt im Pflegeheim. Ab dem 2. Jahr der voll-stationären Pflege gibt es einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent, ab dem 3. Jahr 45 Prozent und ab dem 4. Jahr 70 Prozent. Bereits vorhandene Versorgungszeiten sollen angerechnet werden. Die Höhe des Leistungszuschlags wird seit Januar 2022 von der Pflegekasse übernommen und entlastet den Bewohner um bis zu ca. 600 Euro im Monat.

38 Einrichtungen im Großraum Fulda

In Fulda und benachbarten Kommunen gibt es insgesamt 38 Pflege-, Alten- und Seniorenheime. Neben Einrichtungen in Fulda gibt es solche auch in Künzell, Lauterbach, Ulrichstein, Petersberg, Eichenzell, Großenlüder, Burghaun, Herbstein, Hofbieber, Hünfeld, Ebersburg, Hosenfeld, Bad Salzschlirf, Schlitz, Flieden, Hilders und Gersfeld (Rhön). Träger sind u.a. DRK, Caritas, AWO. Daneben gibt es auch Häuser von privaten Trägern wie z.B. Kursana, Best Care, Nurona, Mediana und Vitanas. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön