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Die Zöllner kontrollierten Gastronomie und Hotellerie in der Region - Symbolfoto: Zoll

REGION Zollkontrollen im Beherbergungsgewerbe

Verstöße gegen Mindestlohn, Aufenthalts- und Arbeitsgehmigung aufgedeckt

06.08.22 - Bei Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls haben 76 Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamtes Gießen gezielt Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft.

Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Aus-l ändern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.

Die Finanzkontrolleure überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 333 Personen in 43 Betrieben durch Personenbefragungen und anhand von Befragungen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Insgesamt wurden 16 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon zweimal wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt, sieben wegen Nichtzahlung des Mindestlohnes und dreimal wegen Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

In einem Betrieb in Witzenhausen leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, Betrug und Vorenthalten von Sozialabgaben ein. In Guxhagen gingen den Schwarzarbeitsfahndern zwei Georgier ins Netz, die ohne erforderlichen Aufenthaltstitel mit Arbeitsberechtigung in einem Hotel arbeiteten. Sie werden durch die Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises ausgewiesen. Zahlreiche Fälle bedürfen weiterer Überprüfungen. Vor allem werden bei 119 Fällen die Angaben zum Mindestlohn eingehend überprüft. (pm) +++


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