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Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. - Symbolbild: Pixabay

REGION Verbraucherschutz ruft zur Teilnahme auf

Energieversorger Stromio: Klageregister eröffnet / Unternehmen reagiert

08.08.22 - Ab sofort können sich Betroffene zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio anmelden. 
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Das Oberlandesgericht Hamm hat der Stromio GmbH die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen zugestellt. Auf Veranlassung des Gerichts hat das Bundesamt für Justiz nun das Klageregister eröffnet. Wer sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen will, kann sich daher ab sofort kostenfrei in das Klageregister eintragen und sich damit der Musterfeststellungsklage anschließen. Wer seinen Schadensersatzanspruch berechnen will, kann dazu das Rechen-Tool der Verbraucherzentrale Hessen nutzen.­
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Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht Hamm soll festgestellt werden, dass Stromio rechtswidrig gehandelt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen. 
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Eintragung ins Klageregister jetzt möglich

­Wer betroffen ist, kann sich ab sofort in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der Eintrag ist kostenfrei möglich. Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung. "Da wir derzeit nicht absehen können, wann das Gericht einen Termin für die erste mündliche Verhandlung anberaumen wird, empfehlen wir, den Eintrag ins Klageregister so bald wie möglich vorzunehmen", sagt Kerstin Wolf, Leitung Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.
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Schadenshöhe laufend dokumentieren

Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstanden Schadens dokumentieren. "Wenn wir mit der Musterfeststellungsklage erfolgreich sind, muss in einem zweiten Schritt die Schadenshöhe durchgesetzt werden", so Wolf weiter. "Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die Zählerstände zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren." Weitere Informationen dazu auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he .
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Schadenshöhe online berechnen

­Für die Berechnung der Schadenshöhe bietet die Verbraucherzentrale Hessen einen kostenlosen Online-Rechner an. Damit können Geschädigte Verbraucher einfach den ihnen zustehenden Schadenersatzbetrag ermitteln. "Personen, die sich an unserer Musterfeststellungsklage beteiligen, sollten allerdings erst das Urteil abwarten, bevor sie sich direkt an Stromio wenden", so Wolf. Für Beteiligte an der Klage sei die Verjährung gehemmt.

Stellungnahme der Sromio GmbH

Inzwischen hat die O|N-Redaktion eine Stellungnahme der Stromio GmbH erreicht. Darin wird "ausdrücklich bedauert, dass Stromlieferverträge aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen am Energiemarkt gekündigt werden mussten". Die jüngsten Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen habe es so noch nicht gegeben und seien auch in diesem Ausmaß nicht vorherzusehen. Zur Veranschaulichung: Der Gas- und Strompreis für Lieferungen in der Winterzeit habe sich auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Die Stromversorgung der Kunden sei automatisch und ohne Unterbrechung vom örtlichen Ersatzversorger übernommen worden. Die Stromio GmbH wickele bestehende Kundenbeziehungen sachgerecht und kundenorientiert ab. Im Rahmen der Endabrechnungen würden Kunden zustehende Guthaben sowie auch (zeitanteilig) Neukundenboni ausgezahlt. Dass bezüglich anderer Marktteilnehmer nunmehr staatliche Unterstützung und sogar eine Beteiligung des Staates vorgesehen ist, zeige, wie schwierig die aktuelle Situation sei.

Zur Klage selbst

Die Bundesnetzagentur habe bereits darauf hingewiesen, dass in der Kündigung der Kundenverträge aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen am Energiemarkt keine Energierechtsverstöße zu erkennen seien. Kunden, die berechtigte Forderungen gegen die Stromio GmbH aufgrund der Kündigungen geltend machen möchten, seien nicht auf entsprechende Klagen angewiesen. "Vielmehr empfiehlt die Stromio GmbH Kunden, die berechtigte Forderungen aufgrund der gekündigten Stromlieferverträge geltend machen möchten, sich an das Unternehmen direkt zu wenden". Man wickele bestehende Kundenbeziehungen sachgerecht und kundenorientiert ab, berechtigte Forderungen würden selbstverständlich ausgeglichen.

Soweit es im Übrigen durch die Vertragsauflösung zu Mehrbelastungen der Kunden gekommen sein sollte, regelt das Unternehmen dies mindestens im Kulanzwege mit Kunden. Im Vordergrund stehe immer eine sachgerechte, kundenorientierte Lösung. Die Stromio GmbH bedauere ausdrücklich die Beendigung der Kundenbeziehungen, "die für sie in den vergangenen zwölf Jahren von überragender Bedeutung waren". (pm) +++


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