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Der Angeklagte vor dem Landgericht in Gießen - Foto: FFH

GIESSEN / REGION VB Streit wegen Drohne endete tödlich

Verteidigung oder Totschlag? Vogelsberger habe aus Notwehr gehandelt

10.08.22 - Was ist Ende August auf der Burg Gleiberg bei Wettenberg genau passiert? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell das Gießener Landgericht. Ein Kriminalbeamter aus dem Vogelsberg steht seit Montag vor Gericht, weil er einen 55-Jährigen im Streit um eine Drohne erstochen haben soll. 

Doch der Angeklagte sagte gleich am ersten Prozesstag aus, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Denn er habe sich bedroht gefühlt und um sein Leben gefürchtet. Das Opfer sei ihm buchstäblich ins Messer gelaufen. 

Das Landgericht in Gießen. Symbolbild: O|N / Luisa Diegel

Drohnenaufnahmen sollen Klarheit bringen

Das Gericht muss nun im Laufe des Prozesses beurteilen, ob der Angeklagte die Wahrheit sagt, oder ob es doch Totschlag war. Zeugenaussagen sollen Licht ins Dunkle bringen - unter anderem wird der Mann befragt, der bei der Auseinandersetzung vor Ort und die Begleitung des Opfers war. Ebenso ist der Notarzt Zeuge im Prozess. Zudem sollen die Drohnenaufnahmen von dem Vogelsberger ausgewertet werden, womöglich habe die Drohne nämlich die Auseinandersetzung von der Luft aus aufgenommen. 

Staatsanwalt Thomas Hauburger erzählt im Gespräch mit dem Radiosender FFH, dass sich eine massive Auseinandersetzung entwickelt hat. Erst mit Worten, dann flogen die Fäuste. Das spätere Opfer habe mit einem massiven Tritt gegen den Kopf des Angeklagten angesetzt, dieser habe darauf ein Messer gezückt und in die Brust des Opfers gestochen. 

Was genau ist passiert?

Vor fast genau zwei Jahren, am 31. August 2020, geriet der angeklagte Vogelsberger mit dem Mann aus Wettenberg sowie dessen Begleiter unterhalb der Burg Gleiberg in eine heftige körperliche Auseinandersetzung. Hierbei stach der Vogelsberger dem Geschädigten mit einem Messer in den Oberkörper. Das Opfer wurde in das Uniklinikum Gießen eingeliefert, wo er wenig später trotz Notoperation seinen schweren Verletzungen erlag.

Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten unverzüglich die Ermittlungen ein, wie es zu diesem Streit kommen konnte. In einer Pressemitteilung erklärte die Polizei wenig später, dass der Angeklagte eine Drohne hatte steigen lassen - dadurch fühlten sich der Geschädigte und dessen Begleiter insofern gestört, als infolge des Drohnenflugs besonders Pferde auf einer nahegelegenen Koppel aufgescheucht werden könnten. (ld) +++


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