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Eine geplante Straßensanierung im Fokus. - Fotos: Gerhard Manns

HOHENRODA Resolution zur Straßensanierung

Streitpunkte bei geplanter Straßenbaumaßnahme in Mansbach

12.08.22 - Das Land Hessen führt bereits seit 2016 eine Sanierungsoffensive im Landesstraßenbau durch. Dieses wird auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums als Erfolgsmodell angepriesen. Das Finanzvolumen beläuft sich inzwischen auf ein Budget von 930 Millionen und umfasst 1138 einzelne Sanierungsprojekte.

Umfangreiche Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt (OD) in Mansbach geplant

Im Jahr 2023 plant das Land Hessen im Rahmen der Sanierungsoffensive die Erneuerung der Landesstraße L 3173 in der Ortsdurchfahrt Mansbach. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (WAZV) hat signalisiert in dem Zuge auch Kanal- und Wasserleitungsarbeiten durchzuführen. Der Ausbau der Nebenanlagen innerhalb der Ortsdurchfahrt soll zeitgleich durch die Gemeinde Hohenroda erfolgen, um finanzielle Synergieeffekte zu nutzen. Die Erneuerung der Nebenanlagen soll mit Mitteln nach der "Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG)" vom 26.04.2021 gefördert werden.

Differenzen bei reduzierter Straßenbreite

Wenig Platz für Fußgänger, Rollator- oder Rollstuhlfahrer.

Die derzeitige Straßenbreite in der Ortsdurchfahrt Mansbach entlang der L 3173 beträgt im Schnitt 6,50 Meter. Im Rahmen der Fördergespräche mit Hessen Mobil wurde signalisiert, dass eine generelle Förderung für die Nebenanlagen nur erfolgen kann, wenn die Straßenbreite auf maximal 6,00 Meter reduziert wird. Dem Förderantrag gingen verschiedene Gespräche und Vor-Ort-Begehungen mit Hessen Mobil sowie weiteren beteiligten Behörden voraus. Während Hessen Mobil bzw. das Land Hessen eine Fahrbahnbreite von 6,00 Metern als ausreichend ansieht, haben sowohl Polizei als auch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung am 15.03.2022 eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern befürwortet. Eine Reduzierung auf 6,00 Metern sollte nur vorgesehen werden, sofern es für eine angemessene Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern notwendig ist.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Ausbau berücksichtigen

BGM Andre Stenda und SPD-MDL Tanja Hartdegen zeigen die größte Engstelle. ...

Insbesondere im ländlichen Raum kommt es zu Begegnungsverkehr von größeren Fahrzeugen (insbesondere landwirtschaftlich geprägte Fahrzeuge). Die Breite von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern darf die Breite von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit maximal 2,55 Metern überschreiten und sind mit einer Breite von bis zu 3,00 Meter zulässig. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Mansbach gibt es zudem Engstellen mit massiven Gefällstrecken (> neun Prozent) in kurvenreicher Linienführung. Eine Regelbreite –wie von Hessen Mobil bzw. dem Land Hessen befürwortet - ist gerade für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr unzumutbar. Unfallschwerpunkte sowie Beschädigungen der Nebenanlagen wären damit vorprogrammiert.

Auch Linienbusse des ÖPNV berücksichtigen

Ziel der Förderrichtlinie ist weiterhin die Förderung des ÖPNV im ländlichen Raum. Hierzu werden, unter anderem auch in der OD Mansbach die Haltestellen nach dem neuesten Stand der Technik hergestellt. Gemäß Straßenbaurichtlinie RASt06 benötigen Busse des ÖPNV bei langsamer Fahrt 6,00 Meter lichte Durchfahrtsbreite im Begegnungsfall. Eine lichte Breite von 6,50 Meter gewährleistet jedoch den benötigten Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen. Durch die kurvenreiche und mit starken Gefällestrecken versehene Ortsdurchfahrt ist eine durchgängige Mindestbreite nicht zu empfehlen. Vor dem Hintergrund des Ziels der Schaffung eines vermehrten Angebots des ÖPNV ist eine Verringerung der Fahrbahnbreiten aus verkehrstechnischer Sicht kritisch zu hinterfragen. Zudem würde es in dem Fall eine Eigentumsübertragung von 0,50 Meter Straße auf die Gemeinde Hohenroda geben, welcher Bereich zur Nebenanlage werden würde. Daraus erfolgen Mehrkosten bei der angedachten Sanierung der Nebenanlagen für die Gemeinde, die anteilig auch von Anliegern zu tragen sind. Auch die daraus resultierenden Folgekosten sind nicht zu vernachlässigen, die vollständig auf die Gemeinde (Instandhaltung) und Anlieger (Winterdienst, Pflege) übergehen.

Resolution des Gemeindeparlaments

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer letzten Sitzung folgende Resolution einstimmig beschlossen: "Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda begrüßt die Straßenoffensive des Landes Hessen sowie die Sanierungsabsichten der L 3173 entlang der Ortsdurchfahrt  Mansbach. Das Land Hessen wird aufgefordert hierbei im Sinne der örtlichen Gegebenheiten zu handeln, sodass die Gemeinde Hohenroda eine Verringerung der Straßenbreite unter 6,50 Meter auf das schärfste ablehnt."

Die Problematik der anstehenden Baumaßnahmen wollten Bürgermeister Andre Stenda und Mitglieder des Gemeindevorstandes und einer Besichtigung vor Ort, mit Hessen Mobil und den Vertretern der sechs Landtagsfraktionen diskutieren. Außerdem sollte dabei auch das Ergebnis der Beratungen des Gemeindeparlaments zu den anstehenden Baumaßnahmen mitgeteilt werden. Zur Ortsbesichtigung am gestrigen Mittwoch war lediglich die SPD Landtagsabgeordnete Tanja Hartdegen erschienen, die sich ein genaues Bild von der Problematik vor Ort machen konnte. Unterstützt und beraten wird die Gemeinde Hohenroda bei den anstehenden Baumaßnahmen von Dip.-Ingenieur Georg Grodde aus Kassel, der beim Ortstermin mit vor Ort war. (Gerhard Manns) +++


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