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Die Folgen von sexuellem Missbrauch sind schwerwiegend und langanhaltend. - Symbolbild: pixabay

FULDA "Erinnerung in Schublade verschlossen"

Urteil: Viereinhalb Jahre für fortgesetzten schweren Kindesmissbrauch

21.09.22 - Wie schwierig sich die juristische Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch gestaltet, beweist das Verfahren gegen einen 48-jährigen Vater, der seine Stiefsöhne und leiblichen Töchter über Jahre sexuell missbraucht hat. Das Landgericht Fulda hatte dem Angeklagten eine minderschwere Strafe in Aussicht gestellt, wenn er durch ein vollumfängliches Geständnis seinen Kindern eine detaillierte Aussage vor Gericht erspart, die durch seine Taten psychisch erheblich belastet sind. Am heutigen Dienstag verurteilte die Kammer den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu viereinhalb Jahren Haftstrafe. 

Die mittlerweile erwachsenen Opfer leiden bis heute unter den Folgen des Missbrauchs. Zum Teil haben sie das schreckliche Geschehen verdrängt, so dass eine exakte Zuordnung zu Tatort und -zeitpunkt nicht mehr möglich ist, was die Beweisführung erheblich erschwert hatte. Einer der Söhne hatte ausgesagt, er habe den erlittenen Missbrauch "in eine Schublade verschlossen" und wolle sie auch nicht mehr hervorholen. Eine der Töchter hat sich in Folge ihrer Traumatisierung Schnittverletzungen zugefügt und befindet sich bis heute in psychotherapeutischer Behandlung. "Die Kammer konnte feststellen, wie schwer es ihr fällt, über den Missbrauch zu sprechen", erklärte Richter Joachim Becker in der Urteilsbegründung. 

Abscheuliche Details

Erneut wurden vor Gericht die 57 einzelnen Missbrauchstaten, mit denen er sich an seinen minderjährigen Stiefsöhnen und seinen beiden Töchtern über Jahre vergangen hat, in aller Abscheulichkeit vorgetragen. Staatsanwältin Heike Meeuw-Wilken hatte den Mann angeklagt, zwischen 2005 und 2018 in mehr als 60 einzelnen Handlungen seinen Stiefsohn und die beiden 2001 und 2004 geborenen leiblichen Töchter sexuell missbraucht, körperlich misshandelt, genötigt und gedemütigt zu haben. Bereits 2002 war er vom Amtsgericht Kassel wegen Missbrauchs und Körperverletzung an seiner zur Tatzeit siebenjährigen Halbschwester zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Fulda zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt ...Fotos (29: Moritz Bindewald

Der Angeklagte hatte mit seiner Ehefrau, deren drei Söhnen aus anderen Beziehungen und den gemeinsamen beiden Töchtern in einem Haushalt gelebt und war als Kraftfahrer tätig, während seine Frau als Verkäuferin arbeitete. Er zeigte seinem damals zehnjährigen Stiefsohn Pornos und forderte ihn zu sexuellen Handlungen auf. Auch seine ältere Tochter missbrauchte er ab ihrem Grundschulalter, zwang sie, ihn zu stimulieren und oral zu befriedigen und versuchte auch, sie zu penetrieren, wogegen sie sich aber zur Wehr setzen konnte. Sie versuchte auch in der Folgezeit, sich ihm zu entziehen und zu widersetzen, woraufhin er Gewalt anwandte. Aus Angst vor seinen Übergriffen versteckte sich das Kind im Kleiderschrank, aus dem er sie mit körperlicher Gewalt herauszerrte.

Auch die jüngere Tochter, die sich wegen einer Essstörung in Behandlung befand, war nicht vor den sexuellen Übergriffen ihres Vaters sicher. Sie habe laut Anklage darauf "angeekelt und verschämt" reagiert und versucht, seine Gegenwart zu meiden und so oft es ging, außer Haus bei Freundinnen zu übernachten. Der Stiefsohn und die ältere Tochter hatten den Vater schließlich angezeigt. Die Ehefrau hatte sich von ihm scheiden lassen. 

Weil die Taten zum Teil Jahrzehnte zurückliegen und sich heute mehr nicht exakt zuordnen lassen, sei dem Geständnis des Angeklagten eine so große strafmildernde Bedeutung zugekommen, begründete das Gericht. Alle Verfahrensbeteiligten - also auch die Opfer - hatten der Verständigung auf das Strafmaß zugestimmt. Strafschärfend wirkten sich dagegen zwei einschlägige Vorstrafen des 48-Jährigen aus. Das Gericht folgte beim Strafmaß von viereinhalb Jahren dem Plädoyer der Staatsanwältin. Die Verteidigung hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Der 48-Jährige muss die Kosten des Gerichts tragen, kann gegen das Urteil aber noch Rechtsmittel einlegen. (ci) +++


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