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Das einsturzgefährdete Gebäude am Alsfelder Kirchplatz 10. - Archivfotos: O|N / Luisa Heinz

ALSFELD Handlungsaufforderung an das Kreisbauamt

Einsturzgefährdetes Fachwerkhaus am Kirchplatz: Greift jetzt der Kreis ein?

27.01.23 - Die Bemühungen, das einsturzgefährdete Fachwerkhaus am Alsfelder Kirchplatz zu erhalten, gehen weiter: Jan-Patrick Wismar, Vorsitzender des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland, sieht nun den Vogelsbergkreis in der Pflicht, weitere Schritte zur Denkmalerhaltung- und Sicherung des Gebäudes zu unternehmen. 

Das Gebäude ist mit Balken abgestützt.

Denn nach erfolgter Rücksprache mit der für den Denkmalschutz zuständigen hessischen Ministerin Angela Dorn, sei ihm zugesichert worden, dass die Zuständigkeit beim Vogelsberger Bauamt liegen. In der Forderung an die Kreisverwaltung heißt es:

"Ich bitte Sie daher, auf § 14 des hessischen Denkmalschutzgesetzes auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme zurückzugreifen. In diesem Gesetz ist geregelt, sollte "die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder kommen sonstige Unterhaltungspflichtige ihren Verpflichtungen nach § 13 Abs. 1 nicht nach und wird hierdurch das Kulturdenkmal gefährdet, können sie (die Eigentümer) von der Unteren Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen"."

"Zeitverzug schadet der Substanz"

Für Wismar ist eine Gefährdung des Denkmals offensichtlich. Denn eine Sanierung seitens des Eigentümers sei weder absehbar noch geplant. "Er kam und kommt der Instandhaltungspflicht nicht nach. Ein weiterer Zeitverzug würde hier nicht nur immense Kosten (für alle Beteiligten) verursachen, sondern das Gebäude weiter in seiner Substanz schädigen."

Deshalb sieht er nun den Kreis in der Pflicht, Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung oder zum Gebäudeschutz anzuordnen, beziehungsweise selbst durchzuführen: Erster Vorsitzende Wismar appelliert an den Kreis, binnen Quartalsfrist neun Maßnahmen gemäß dem Gutachten des Amtsgerichts Alsfeld anzuordnen. "Sollte der Eigentümer nicht fähig sein, diese selbst durchzuführen, sollten diese vonseiten des Kreises durchgeführt werden."

Hier zählt Wismar beispielsweise die Abdichtung aller Fenster, die Abdeckung offenliegender Stellen und des Daches, oder die Prüfung der Standsicherheit auf. 

Kreisbauamt: "Keine unmittelbare Gefahr für Bestand"

Ende November heißt es auf O|N-Nachfrage vonseiten des Bauamtes: "Für die Untere Bauaufsichtsbehörde besteht im Moment kein akuter Handlungsbedarf, dies bestätigt auch der Bericht unseres beauftragten Statikers." Doch wird die Kreisverwaltung nach der Forderung von Wismar nun doch tätig? 

"Die Forderungen wurden inhaltlich und rechtlich geprüft", so das Bauamt. "Bislang erfolgten die als Ersatzvornahme in 2018 durchgeführten statischen Sicherungsmaßnahmen der Fachwerkkonstruktion bauaufsichtlich. Diese sind auf die Dauer von acht bis zehn Jahren ausgelegt. In dieser Woche wurde vom Eigentümer der Nachweis über die Standsicherheit der Sicherung ordnungsbehördlich angefordert. So sind z. B. alle Bolzen und Klötze auf einen festen Sitz zu überprüfen. Sollte der Eigentümer diesen Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, wird die Vorlage baurechtlich mit der Androhung einer Ersatzvornahme (d. h. von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beauftragten Prüfung durch eine nachweisberechtigte Person) verfügt."

Der schief stehende Schornstein werde im Rahmen einer bauaufsichtlichen Ersatzvornahme in den nächsten Tagen zurückgebaut. Die entsprechende Firma habe hierzu bereits einen Auftrag von der Kreisverwaltung erhalten und wird mit den Arbeiten umgehen - sobald es die Witterung zulässt - beginnen. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. "Aktuell besteht darüber hinaus keine Gefährdungssituation, die weitere bauaufsichtliche Maßnahmen erfordert."

Dazu das Kreisbauamt: "Denkmalschutzrechtliche Ersatzvornahmen auf Grundlage von § 14 Hessisches Denkmalschutzgesetz setzen voraus, dass eine unmittelbare Gefahr für den Bestand des Denkmals besteht und diese abzuwenden ist. Diese Voraussetzung ist aktuell nicht gegeben, da durch die bauaufsichtliche Sicherung des Fachwerkgebäudes keine unmittelbare Gefahr für den Bestand besteht."

Eigentümer erneut kontaktiert

Zudem hat Wismar erneut den Eigentümer der Liegenschaft per postalischem Einschreiben um Stellungnahmen gebeten, welche Sanierungsprozesse er wann und wie plant - und ihn um den Verkauf der Immobilie gebeten.

Bei Wismar besteht aber wenig Hoffnung:  "Ich sehe seitens des Eigentümers weder eine psychische noch eine finanzielle Zumutbarkeit der Gebäudesanierung. Auch eine Einigung durch Verhandlung oder Dialog ist hier nicht mehr gegeben. Für viele Gebäudeeigentümer, welche ihre Liegenschaften innerhalb der Alsfelder Altstadt in den letzten Jahren liebevoll und mit großem finanziellem und materiellem Aufwand saniert haben, ist es eine Farce, zu sehen, wie das jahrhundertealte Gebäude am Kirchplatz verfällt und diesem ein Abriss droht." (lu) +++


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