
Umstrittene Wahlrechtsreform gebilligt: Der Bundestag soll kleiner werden
17.03.23 - Seit Langem wird es von verschiedenen Seiten gefordert, am Freitag wurde ein wichtiger Schritt zur Realisierung getätigt: Dem Bundestag sollen künftig maximal nur noch 630 Abgeordnete angehören dürfen. Bislang sind 736 Politiker im Parlament vertreten. Die Verkleinerung soll erreicht werden, indem auf die so genannten Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird - was heftige Kritik hervorgerufen hat.
Die entsprechende Wahlrechtsreform wurde nach längerer Debatte mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP verabschiedet. 400 Abgeordnete stimmten dafür, 261 dagegen, 23 enthielten sich. Vor allem die Union und die Linke lehnen dpa zufolge die Reform strikt ab.
Hintergrund
Die Reform soll ab der nächsten Wahl den Bundestag verkleinern. Zuletzt hatten Überhang- und Ausgleichsmandate für ein "aufgeblähtes" Parlament gesorgt, so dass es anstatt der vorgesehenen 598 Sitze aktuell 736 Mitglieder gibt. Die neuen Regeln sollen dem ein Ende bereiten: Direkt gewählte Kandidaten ziehen nur noch ein, wenn ihre Mandate auch durch das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei gedeckt sind.dpa zufolge erachtet dies die Opposition als Ungerechtigkeit: Es könne vorkommen, dass in einem Wahlkreis eine Bewerberin oder ein Bewerber das Direktmandat gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht, weil die Partei der Gewinnerin oder des Gewinners unter fünf Prozent liegt. Kritik kam daher besonders von der CSU, die massive Mandatsverluste fürchtet, da ihre zahlreichen Direktmandate aus Bayern verfallen würden.
CDU-Chef Friedrich Merz nannte das Procedere eine "Beschädigung des Vertrauens in unsere Demokratie", der man zu keinem Zeitpunkt zustimmen werde. "Wir werden jederzeit jede Gelegenheit nutzen, das wieder zu ändern." CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte an, Bayern werde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Linkenfraktion, Jan Korte, kritisierte massiv die Streichung der Grundmandatsklausel. Deren Sinn sei gewesen, dass regional verankerte Strömungen im Bundestag vertreten seien. Es handele sich um einen Anschlag auf die Demokratie. (bl) +++