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Wie wichtig ist eine Patientenverfügung? - Symbolbild: Pixabay

REGION PalliativStiftung und O|N (Teil 34)

Die Pflegetipps: Palliative Care - Patientenverfügung

28.05.23 - DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care": Über dieses Buch mit seinen 45 Kapiteln hört die Deutsche PalliativStiftung immer wieder: "Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre uns so viel erspart geblieben!" Das soll geändert werden. Deshalb wurden schon rund eine Million Exemplare verteilt. Und deshalb werden als Kooperation von OSTHESSEN|NEWS und Deutscher PalliativStiftung alle 45 Kapitel einzeln multimedial aufbereitet: 45 Kapitel zu 45 wichtigen Themen in 45 Wochen. Immer sonntags auf O|N. Die Rückmeldungen dazu sind hervorragend. Gerne hört die PalliativStiftung auch etwas von Ihnen!

34. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care

Seit 2009 kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich seinen Willen im Voraus festlegen. Diese Festlegung gilt unabhängig von einer Erkrankung des Patienten für alle Gelegenheiten, in denen der Patient seinen Willen nicht selber äußern kann. Und auch nur dann, wenn man sich in irgendeiner Form äußern kann, gilt dies selbstverständlich.

Damit die Patientenwünsche im Fall der Fälle besser beweisbar sind, ist es sehr hilfreich, die für Patientenverfügungen erforderliche "Schriftform" gut einzuhalten. Es empfiehlt sich dabei eine Beratung durch jemanden, der sich auf diesem Gebiet auch wirklich auskennt und dazu die Bestätigung, dass der Patient zum Zeitpunkt der Unterschrift einwilligungsfähig ist.

Patientenverfügungen sind "unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung" für alle Situationen möglich, in denen sich der Patient selbst nicht mehr zu seiner Versorgung äußern kann. Es muss also weder eine Krankheit vorliegen, die unumkehrbar ist, noch eine dauerhafte Bewusstlosigkeit. 

Sowohl Bevollmächtigter als auch Betreuer müssen sich nach dem Willen des Patienten richten. Gut ist es, wenn der Patient seinen Willen in einer Patientenverfügung festgelegt hat und zugleich eine Vollmacht besteht. Sehr gute Unterlagen dazu gibt es kostenlos unter diesem Link

Autor Dr. Thomas Sitte (rechts) bei Aufnahme des Podcasts gemeinsam mit O|N-Redakteur ...Archivfoto: O|N

Hören Sie dieses Kapitel vorgelesen und erklärt als Podcast, aufgenommen von Autor Dr. Thomas Sitte. 

Sehen und hören Sie jeden Sonntag ein weiteres Kapitel im Zwiegespräch von Helmut Sämann mit dem Autor Dr. Thomas Sitte auf dem You-Tube-Kanal "Frag den Sitte". Im Podcast wird neben einem kurzen Gespräch das jeweilige Kapitel der Pflegetipps vom Autor, Dr. Thomas Sitte, vorgelesen – im Video wird der Inhalt der Kapitel im Dialog zwischen Helmut Sämann und "Doc Sitte" näher erläutert und mit praktischen Erfahrungen ergänzt.

Die deutsche Version und 21 verschiedene Übersetzungen können als PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen werden.

Gedruckt kann das Büchlein hier bestellt werden.

Hilfe zur Aufklärung

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