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Qualifizierter Mietspiegel muss bis 1. Januar 2024 erstellt sein - Symbolfotos: Stadt Fulda

FULDA Erste Sitzung des Arbeitskreises

Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für Fulda läuft

28.05.23 - Die Stadt Fulda bekommt einen qualifizierten Mietspiegel. Zum 1. Januar 2024 soll das Instrument verfügbar sein, das über die Feststellung einer sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete mehr Transparenz auf dem lokalen Mietmarkt ermöglichen soll. Inzwischen hat die erste Sitzung des Mietspiegel-Arbeitskreises stattgefunden, in den nächsten Wochen sollen Befragungen in der Stadt Fulda stattfinden.

Die Beantwortung der Fragebögen ist für die per Stichprobe aus dem Melderegister gezogenen Bürgerinnen und Bürger laut Mietspiegelreformgesetz (MsRG) verpflichtend. Nach Inkrafttreten des MsRG im Jahr 2021, das einen Mietspiegel für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend vorschreibt, hatte sich die Stadt Fulda für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entschieden. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Um einen qualifizierten Mietspiegel handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von der Kommune oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wird. Die Erstellung eines sogenannten einfachen Mietspiegels ist an weniger Anforderungen geknüpft.

Projekt Mietspiegelerstellung Fulda

Die Stadt Fulda wird bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels durch das EMA-Institut aus Regensburg unterstützt. Das EMA-Institut für empirische Marktanalysen wurde 1993 am Lehrstuhl für Ökonometrie an der Universität Regensburg gegründet und hat sich 1997 von der Universität abgespalten. Die Leitung des EMA-Instituts hat Oliver Trinkaus, der auch für das Projekt Mietspiegelerstellung Fulda zuständig ist. Das EMA-Institut hat bereits ca. 200 erfolgreiche Projekte in der Erstellung qualifizierter und kooperativer Mietspiegel vorzuweisen.

Erste Sitzung des Mietspiegel-Arbeitskreise für die Stadt Fulda

Vor kurzem fand die erste Sitzung des Mietspiegel-Arbeitskreises für die Stadt Fulda statt. Im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses kamen gut zwei Dutzend Vertreterinnen und Vertreter der eingeladenen Institutionen, Ämter, Vereine und Unternehmen zusammen, EMA-Leiter Trinkaus stellte dabei die Konzeption und geplante Vorgehensweise vor. Vertreten waren der Mieterbund Fulda und Umgebung e.V., Haus & Grund Fulda e. V., Siedlungswerk Fulda eG, GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, UG Nassauische Heimstätte/Wohnstadt Fulda, Fuldaer Spar- und Bauverein eG, LebensArt Immobilien GmbH, GWG Fulda GmbH und Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH sowie von behördlicher Seite das Kommunale Kreisjobcenter Fulda, das Sozial- und Wohnungsamt der Stadt, das Grundstücks- und Vermessungsamt, der Gutachterausschuss für Immobilienwerte und das städtische Bauordnungsamt. Federführend ist das Bürgerbüro der Stadt Fulda/Statistikstelle. Im Arbeitskreis wurden z.B. die Erhebungsmethoden sowie die einzelnen Fragestellungen in den Fragebögen diskutiert und für Fuldaer Erfordernisse angepasst.

Mietspiegel muss bis zum 1. Januar 2024 erstellt sein

Laut den gesetzlichen Vorgaben muss der qualifizierte Mietspiegel bis zum 1. Januar 2024 erstellt sein und mit Dokumentation kostenfrei im Internet veröffentlicht werden. Entsprechend ist nun der Zeitplan getaktet: Das EMA Institut wird im Anschluss an das erste Treffen mit der Befragung der Bevölkerung beginnen. Die Fragebögen sollen nach Pfingsten versandt werden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über eine Stichprobenziehung aus dem Melderegister zufällig ausgewählt. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz für die Befragten verpflichtend (es besteht also Auskunftspflicht). Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag (als für die Befragten kostenlos) fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen personalisierten und verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.

Im nächsten Schritt werden die anonymisierten Daten durch das EMA-Institut ausgewertet. Der Arbeitskreis begleitet die Erstellung des Mietspiegels streng fachlich. Der Prozess soll für alle Seiten transparent und nachvollziehbar sein, sodass am Ende der qualifizierte Mietspiegel, der gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstellt wurde, vom Arbeitskreis anerkannt wird. Nach zwei Jahren ist der Mietspiegel dann mit Hilfe einer Stichprobe oder des Lebenshaltungskostenindex für private Haus-halte in Deutschland der aktuellen Marktentwicklung anzupassen, bevor nach insgesamt vier Jahren eine Neuerstellung zwingend ist.

Anreiz für schnelle Beantwortung

Wer unter den zufällig ausgewählten Empfängerinnen und Empfängern des Fragebogens besonders schnell reagiert, hat einen besonderen Vor-teil: Die ersten 200 Personen, die den Fragebogen ausgefüllt zurücksenden, erhalten eine Abend-Freikarte für die Landesgartenschau in Fulda. (pm) +++


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