Wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie verurteilt - teures Verfahren
08.10.25 - Es gebe nichts, was er zu seiner Verteidigung anführen könne, war das letzte, das der 32-jährige Angeklagte am Dienstag im Amtsgericht zu sagen hatte. Tatsächlich hat er sich des Besitzes und der Weitergabe von rund 500 kinderpornografischen Bildern und Videos schuldig gemacht und war aufgeflogen. So hat er sich innerhalb von knapp drei Wochen, in denen er die verbotenen Dateien konsumiert und getauscht hatte, persönlich und finanziell ruiniert. Die Strafe: ein Jahr und zwei Monate, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Wie bisher in allen hiesigen Verfahren, in denen jemand überführt wurde, kinderpornografische Daten besessen zu haben, kam der Tipp für die Ermittler aus den USA. Die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) meldet dem Bundeskriminalamt verdächtige Internetaktivitäten mit den entsprechenden Nutzerdaten, dann geht es meist sehr schnell: die Ermittler durchsuchen die Wohnungen des Tatverdächtigen, stellen Handy, PC, Laptop und weitere Datenträger sicher und werden fündig. Es folgt die Anklage. Da die so gesicherten Beweise unwiderlegbar sind, wären die Täter in allen bisherigen Fällen immer geständig gewesen, erläuterte Richter Ulrich Jahn.
Verteidiger Christian Celsen gab eingangs eine Erklärung für seinen Mandanten ab. Dieser stammt aus Fulda, war zunächst Zeitsoldat bei der Bundeswehr in München und begann an der Bundeswehrhochschule ein Medien- und Management-Studium. Ende August 2021 habe er unter einem Vorwand begonnen, gezielt nach Kinderpornografie im Netz zu suchen. Sich selber habe er eingeredet, er tue das nur, um zu sehen, ob "er da reinkomme". Die verbotenen Fotos und Videos hätten ihn aber tatsächlich erregt.
Von Feldjägern vernommen
Gravierende Folgen
Außer dieser Summe fallen für den Verurteilten auch noch die Prozesskosten an, die wegen eines aufwendigen IT-Gutachtens, das sich allein auf 13.522 Euro belief, sehr hoch sind. Sein Mandant habe sich "selber rausgeschossen", erklärte sein Verteidiger. Er habe Studium, Job, Geld und jegliche Perspektive verloren. Da die Taten aber bereits vier Jahre zurücklägen, in denen sich sein Mandant verlobt und eine neue Arbeit gefunden habe, und sich selbst in eine entsprechende Therapie begeben habe, sei eine Bewährungsstrafe von einem Jahr ausreichend, so sein Anwalt. Der Staatsanwalt hielt eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung für tat- und schuldangemessen.
Richter Jahn verurteilte den 32-Jährigen schließlich zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Er verhängte keine Geldstrafe, weil der Mann bereits stark finanziell belastet sei. Während der Verurteilte darauf verzichtete, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, ließ der Staatsanwalt das offen. (ci)+++
Närrisch
LK Fulda

