Betrunken gegen die Leitplanke und eingeschlafen: "Ich bin nicht gefahren!"
05.11.25 - Ein ungewöhnlicher Fall wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht in Fulda verhandelt. Mit 3,5 Promille Alkohol im Blut war ein Autofahrer am 20. April dieses Jahres nachts um 1:15 auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle in Großenlüder Richtung Neuhof unterwegs, als er auf dem Fuldaer Westring gegen die Leitplanke prallte. Trotz des Schadens fuhr er weiter, hielt in Höhe Niederrode am Fahrbahnrand, wechselte vom Fahrer- auf den Beifahrersitz, legte die Füße auf das Armaturenbrett - und schlief ein.
Vorüberfahrende Zeugen bemerkten die Unfallstelle und den Wagen und riefen die Polizei. Die Streifenbesatzung versuchte zunächst, den Fahrer zu wecken und forderte ihn auf, auszusteigen. Doch dieser habe als erstes behauptet, er sei nicht gefahren und sagte: "Lassen Sie mich in Ruhe. Ich habe einen Anwalt - ich mache gar nichts!" Als er erheblichen Widerstand leistete, riefen die Polizisten eine weitere Streife zur Verstärkung und brachten ihn schließlich in Handschellen aufs Polizeipräsidium zur Blutentnahme. Auch dagegen wehrte sich der 47-Jährige aus Leibeskräften, so dass er schließlich von vier Polizisten festgehalten werden musste.
"Es tut mir leid, ich war betrunken"
"Es tut mir leid, ich war betrunken", bekannte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Zum Sachverhalt könne er nur wenig sagen, nur, dass er gegen die Leitplanke gefahren sei. An mehr könne er sich nicht erinnern. In seinem Wagen hatten sich sowohl volle als auch leere Bierflaschen befunden. Offensichtlich hatte er bereits bei der Arbeit angefangen zu trinken.
Als Zeugen wurde sowohl das Paar gehört, das den Unfall gemeldet hatte, als auch die Polizisten, die den Angeklagten zur Wache gebracht hatten. Diese bestätigten den Hergang, wie er in der Anklage geschildert worden war. Der Verteidiger berichtete, dass sein Mandant, dem der Führerschein entzogen worden war, freiwillig an einem Abstinenzkontrollprogramm teilnehme. Das bedeutet, dass er sechsmal innerhalb eines Jahres unvorhergesehen und kurzfristig zur Urinkontrolle müsse. Bei drei Terminen sei kein Alkohol festgestellt worden. "Ich trinke nichts mehr, seitdem geht es mir besser", erklärte der Angeklagte. Sein Arbeitsweg habe sich durch den Führerscheinentzug sehr kompliziert, er müsse mit dem Zug fahren und zweimal umsteigen.
Geldstrafe und Führerscheinsperre
Staatsanwalt Florian Bug sah durch die Beweisaufnahme den angeklagten Sachverhalt bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 50 Euro und eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten. Beim Tatbestand sei man sich einig, erklärte der Verteidiger, der für den 47-Jährigen dessen Geständnis, Reue und Entschuldigung sowie den eher geringfügigen Schaden ins Feld führte. Er plädierte für 90 Tagessätze á 45 Euro.
Richter Ulrich Jahn folgte schließlich dem Vorschlag des Verteidigers und verhängte eine Geldstrafe von 4050 Euro und eine Führerscheinentzug von einem halben Jahr wegen Trunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker) +++
Närrisch
LK Fulda

