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Sebastian Christ (links), Ansprechpartner für die neue Stiftergemeinschaft, mit Uwe Marohn (Mitte) und Christian Markert vom Vorstand der Sparkasse Fulda - Foto: Sparkasse Fulda

FULDA Sparkasse Fulda: Stiften gehen einfach gemach

"Mit Stiftungsfonds den guten Zweck selber festlegen"

22.04.22 - Grünes Licht für ein neues gemeinwohlorientiertes Angebot in Stadt und Landkreis Fulda: Die Sparkasse Fulda hat eine Stiftergemeinschaft gegründet und sie mit einem Grundkapital von 50.000 Euro ausgestattet. Sie richtet sich an Menschen aus der Region, die sich einfach, langfristig, gegebenenfalls auch über ihren Tod hinaus für Soziales, Kultur, Sport, Denkmalschutz, Bildung, Integration und andere gemeinnützige Zwecke engagieren wollen.

Die Sparkasse Fulda ergänzt mit der Stiftergemeinschaft das Engagement ihrer beiden eigenen, schon seit Jahrzehnten bestehenden Stiftungen. "Wir wollen den Stiftungsgedanken vorantreiben und in die Bürgerschaft hineintragen", so Uwe Marohn, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse. "Dazu muss Stiften vor allem einfach werden. Mit der Stiftergemeinschaft gehen wir einen wichtigen Schritt in genau diese Richtung."

Schon bei Beträgen ab 25.000 Euro ist es unter dem Dach der neuen Stiftergemeinschaft möglich, für einen individuell festgelegten gemeinnützigen Zweck einen eigenen, ganz persönlichen Stiftungsfonds zu gründen. So lassen sich auch kleine und mittlere Vermögen und Nachlässe dauerhaft sinnstiftend anlegen, ohne dabei große bürokratische Hürden überwinden zu müssen. Christian Markert, Vorstandsmitglied der Sparkasse: "Ein Stiftungsfonds unter dem Dach der neuen Stiftergemeinschaft vereinfacht nicht nur die Errichtung, sondern übernimmt auch das Vermögensmanagement, die jährliche Berichterstattung, steuerliche Angelegenheiten sowie die Gremientätigkeit der Stiftung. Professionell verwaltet wird das Vermögen von der Sparkasse, die damit auch ihr Know-how aus dem Beratungsgeschäft in die Stiftergemeinschaft einbringt."

Die möglichen Stiftungszwecke orientieren sich an dem, was das Steuerrecht zulässt. In jedem Fall liegt die Entscheidung über die Bestimmung eines Stiftungsfonds allein bei der Stifterin oder dem Stifter selbst. Auf Wunsch können sie sogar eine konkrete gemeinnützige Organisation als begünstigt festlegen. Sebastian Christ, in Sachen Stiftergemeinschaft zentraler Ansprechpartner bei der Sparkasse, nennt das Beispiel eines alleinstehenden Sparkassenkunden ohne Erben. Er habe unlängst verfügt, seinen Nachlass (Geldvermögen und Immobilie) in einen eigenen Stiftungsfonds einzubringen und aus den Erträgen einen bekannten Sozialdienstleister in Fulda dauerhaft zu unterstützen.

Wer weniger als 25.000 Euro einbringen oder sich nicht auf einen konkreten gemeinnützigen Zweck festlegen will, hat bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fulda zwei weitere Optionen:

• eine Zustiftung zum Vermögen der Stiftergemeinschaft mit Beträgen ab 1.000 Euro. Die Erträge aus der eingezahlten Summe tragen dann dauerhaft dazu bei, gemeinnützige Organisationen aus der Region zu unterstützen.
• eine Spende an die Stiftergemeinschaft, die einmalig und zeitnah gemeinnützigen Zwecken in Stadt und Landkreis Fulda zugutekommt. (pm) +++


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