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Der Regionalplan Mittelhessen - Foto: RP Gießen

GIEßEN / VOGELSBERGKREIS Rund 2.000 Stellungnahmen

Neuaufstellung des Regionalplans - wie es jetzt weitergeht

23.04.22 - Der Regionalplan Mittelhessen wird derzeit neu aufgestellt. Er gibt Antworten auf Fragen wie: Wo können Industrie- und Gewerbegebiete entstehen und wo kann eine größere Anzahl Wohnhäuser gebaut werden? Welche Flächen stehen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung oder wo hat der Hochwasserschutz Vorrang? Federführend ist die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Gießen als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen.

Viele Beratungen haben stattgefunden und auch die 101 betroffenen Städte und Gemeinden sind frühzeitig eingebunden worden. Zuletzt ist der beschlossene Planentwurf bis Mitte März offengelegt worden. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zieht nach einer ersten Sichtung eine Zwischenbilanz: "Wir haben derzeit mehr als 2.000 Stellungnahmen erhalten." Die werden in den kommenden Wochen ausgewertet. "Jetzt schon wird aber deutlich, dass es unterschiedlichste Wünsche gibt, die wir nun zusammen mit der Regionalversammlung ausbalancieren müssen. Das ist unsere wichtigste Herausforderung und Kernaufgabe zugleich."

Die hohe Zahl kann nicht verwundern, erstreckt sich der mittelhessische RP-Bezirk doch auf die fünf Landkreise und Distanzen zwischen Limburg und Schlitz in der Ost-West-Richtung sowie zwischen Münchhausen und Hungen von Norden nach Süden. "Die Stellungnahmen konnten erstmals auf drei Wegen abgegeben werden, per Post, über E-Mail und erstmals auf unserer digitalen Beteiligungsplattform", führt RP Ullrich weiter aus. Rund ein Drittel der Stellungnahmen sind über die Plattform eingereicht worden. Inhaltlich weisen sie eine große Bandbreite auf, wie der zuständige Dezernatsleiter Dr. Ivo Gerhards berichtet: "Es überwiegen Anträge, die sich auf bestimmte Gebiete beziehen." Zumeist geht es um geplante Wohnbauflächen, Industrie- bzw. Gewerbeflächen oder Abbauflächen. "Oft werden aus der Bürgerschaft und von Ortsbeiräten einzelne Planungsflächen abgelehnt." Was wiederum vielfach im Widerspruch zu den Vorstellungen von Magistrat oder Gemeindevorstand bzw. zur mehrheitlichen Position in der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung steht.

Einzelne Gebiete mit vielen Stellungnahmen

"Es gibt einzelne Gebiete, zu denen besonders viele Stellungnahmen eingegangen sind", geht der Dezernatsleiter ins Detail. Hierzu zählen etwa geplante Siedlungs- und Gewerbeflächen in Marburg, Weimar, Wetzlar, Limburg und Hungen sowie geplante Abbauflächen in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Marburg-Biedenkopf. Die Mehrzahl der Kommunen beklagt, der Regionalplanentwurf schränke ihre Entwicklungsmöglichkeiten bzw. die kommunale Planungshoheit zu sehr ein. Deshalb wird mehr Fläche für Wohnen sowie Industrie und Gewerbe gefordert. In diesem Zusammenhang wird oft kritisiert, dass die dem Wohnsiedlungsflächenbedarf zugrundeliegende Bevölkerungsprognose von einem zu geringen Wachstum ausgehe. Ortsränder sollten grundsätzlich für die bauliche Erweiterung der Ortslage geöffnet werden.

"Demgegenüber stehen sehr viele Stellungnahmen, die eine weitere Inanspruchnahme von bisher unbebauten und nicht versiegelten Flächen – sogenannter Freiraum – nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich ablehnen", erläutert Ivo Gerhards weiter. Hintergrund sind der in großen Teilen der Region zu erwartende Bevölkerungsrückgang sowie die Anforderungen von Nachhaltigkeit, Sicherung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion, Klimawandel und Mobilitätswende. Einige Stellungnahmen machen sehr konkrete Vorschläge für regionalplanerische Vorgaben zur Vorbereitung der Mobilitätswende, insbesondere beim Schienenverkehr.

Viele Stellungnahmen thematisieren auch die künftige Entwicklung des Freiraums, lautet eine weitere Erkenntnis. Im Vergleich zum noch aktuellen Regionalplan 2010 wird kritisiert: der Rückgang der Vorranggebiete Landwirtschaft und die, nicht damit im Zusammenhang stehende, Zunahme der Vorranggebiete für Natur und Landschaft. Bedenken werden auch gegen bestimmte Aufforstungsflächen (Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft) erhoben. Umgekehrt wird gefordert, weitere Gebiete als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft – und damit für den überörtlichen Biotopverbund – auszuweisen. Das Gleiche gilt bei Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen zur Sicherung der Kalt- und Frischluftzufuhr für Ortslagen. Auch Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie bzw. der Teilregionalplan Energie Mittelhessen werden in einigen Stellungnahmen thematisiert, wobei das Thema Energie im aktuellen Planentwurf weitestgehend ausgespart ist, da der Teilregionalplan Energie 2016/2020 gar nicht zur Disposition steht.

Formal haben die Stellungnahmen einen sehr unterschiedlichen Umfang. "Manchmal wird nur ein einziger sogenannter Antrag gestellt", berichtet Ivo Gerhards. Das heißt, es wird zum Beispiel eine bestimmte Planungsfläche abgelehnt. Oft besteht eine Stellungnahme aus mehreren, in einzelnen Fällen bis zu etwa 100 Anträgen. "Das ist besonders bei Kommunen oder Behörden der Fall." Dann werden unterschiedliche Aspekte benannt oder es wird auf mehrere Inhalte des Regionalplanentwurfs Bezug genommen. Viele Kommunen haben sich von den gleichen Planungsbüros beraten lassen. Insofern sind viele Stellungnahmen von Gemeinden in ihrem Tenor ähnlich. Ebenso gibt es viele gleichlautende Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern. Unterschriftenlisten, die sich alle auf einen oder mehrere gleichlautende Anträge beziehen, werden übrigens als eine einzige Stellungnahme gezählt. Damit wird deutlich: es kommt weniger auf die Anzahl der Stellungnahmen bzw. Stellungnehmenden an, die ein bestimmtes Anliegen haben. "Entscheidend sind vielmehr die Art, die Vielzahl und letztlich das Gewicht der vorgetragenen Argumente", sagt der Dezernatsleiter abschließend. (pm) +++

Ausführliche Pressemitteilung Regionalplan Mittelhessen


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