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In den vergangenen drei Tagen hat die bisher größte konzertierte Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen im Bundesgebiet stattgefunden - Archivfotos: O|N

REGION 5.300 Fahrzeuge im Bundesgebiet kontrolliert

Bundesweiter Polizeieinsatz gegen Geldautomatensprenger

17.03.23 - In den vergangenen drei Tagen hat die bisher größte konzertierte Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen im Bundesgebiet stattgefunden. Vom 14. bis 17. März 2023 waren parallel sieben Länderpolizeien auf überregionalen Reiserouten mit Kontrollstellen aktiv, um den Druck auf international agierende Tätergruppen zu erhöhen.

Insgesamt waren in den sieben beteiligten Bundesländern über 2.500 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Dabei wurden im Rahmen der Zusammenarbeit insgesamt rund 8.000 Personen und über 5.300 Fahrzeuge in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein kontrolliert. Die Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei durchgeführt. Im Rahmen der Fahndungstage wurden mehr als 180 Straftaten und 360 Ordnungswidrigkeiten registriert und 42 Personen vorläufig festgenommen.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU)

Anlässlich der bundesweiten Offensive gegen Geldautomatensprenger sagte Hessens Innenminister Peter Beuth: "Der bundesweite Kampf gegen Geldautomatensprenger hat höchste Priorität. In den vergangenen Tagen haben wir daher erneut eine konzertierte und großflächige Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein stattgefunden. Die hohe Kontrolldichte und der anhaltende Fahndungsdruck machen deutlich: Wir werden es international agierenden Sprenger-Banden in Deutschland in Zukunft so schwer wie möglich machen. Der andauernde und konsequente Einsatz der Länder ist unerlässlich für einen nachhaltigen Erfolg. Daher werden wir auch künftig im Kampf gegen Geldautomatensprengungen verstärkt und länderübergreifend im Einsatz sein. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch den gemeinsamen Kampf und zunehmend besser geschützte Geldautomaten organisierten Banden Einhalt gebieten und sie nachhaltig zerschlagen können. Ich danke allen Polizeibeamtinnen und -beamten der Länder für ihren beherzten Einsatz in den vergangenen Tagen."

Dank an alle Beamten 

"Verbrecher machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb müssen wir, Hand in Hand mit unseren Nachbarn, grenzübergreifend zusammenarbeiten. Gerade die Bekämpfung national und international agierender, organisierter Banden erfordert eine enge länderübergreifende Zusammenarbeit. Mit der heutigen Aktion bekräftigen wir die gute Zusammenarbeit unserer Polizeien und zeigen einmal mehr, dass wir gemeinsam mit Hochdruck und aller Konsequenz gegen Geldautomatensprenger vorgehen. Mein Dank gilt allen beteiligten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten", so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Die Polizei kontrollierte Fahrzeuge

Insgesamt waren in den sieben beteiligten Bundesländern über 2.500 Polizistinnen ...

Im Jahr 2022 wurde der höchste Stand der Fallzahlen von Geldautomatensprengungen registriert, der bislang in Deutschland zu verzeichnen war. Teilweise haben sich bis zu fünf Geldautomatensprengungen in einer Nacht im gesamten Bundesgebiet ereignet.

Täter sprengen oftmals verkehrsgünstig gelegene Automaten

Bei der Sprengung von Geldautomaten handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat. Im Visier der Täter sind oftmals verkehrsgünstige Automaten, die sich in der Fluchtnähe von Autobahnen befinden. Während der finanzielle Schaden der Banken durch den Diebstahl des Geldes und die Zerstörung der Automaten und Gebäude immens ist, bergen die Sprengungen für die Bürgerinnen und Bürger lebensbedrohliche Gefahren. Zum einen, da durch die Täter meist feste Explosivstoffe mit großer Sprengkraft eingesetzt werden, zum anderen weil das Vorgehen der Täter bei Tatausführung und anschließender Flucht besonders skrupel- und rücksichtslos ist. Dies birgt insbesondere dann eine hohe Gefahr, wenn sich die gesprengten Geldautomaten in einem sogenannten Mischgebäude (kombiniertes Wohn- und Geschäftshaus) beziehungsweise in der Nähe von Wohnhäusern befinden. Oft ist es nur vom Zufall abhängig, dass bei diesen Sprengungen keine unbeteiligten Passanten oder Anwohner verletzt oder gar getötet werden. Je nachdem, wie konkret die jeweilige Tat das Leben Unbeteiligter gefährdete, etwa durch den Umstand, dass in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen oder Wohnhäuser bzw. zu sich in unmittelbarer Tatortnähe aufhaltenden Personen gesprengt wurde, kann die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchtes Tötungsdelikt einstufen. (pm) +++


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